Passenta

Branchenlösung

Digitaler Produktpass für Bauprodukte

Die neue Bauprodukteverordnung verankert den digitalen Produktpass direkt im Baurecht. Passenta strukturiert Leistungserklärungen, Umweltdaten und Lieferkette schon heute.

Wo Ihre Branche steht

Neue BauPVO (2024) mit Pass

Die neue EU-Bauprodukteverordnung (2024) sieht einen digitalen Bauprodukten-Pass vor — verknüpft mit Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung. Die technischen Einzelheiten und Termine kommen schrittweise über Durchführungsrechtsakte und harmonisierte Normen; Umweltangaben (u. a. EPD-Daten) gewinnen dabei deutlich an Gewicht.

Stand: Juli 2026. Regulatorische Angaben nach bestem Wissen zusammengefasst — keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die EU-Rechtstexte.

Was die Branche gerade beschäftigt

DoP + EPD + CE im Griff

Leistungserklärungen, Umweltproduktdeklarationen und CE-Dokumente je Produktfamilie aktuell zu halten ist heute schon aufwendig — der Pass verbindet sie künftig verpflichtend.

Objektgeschäft fragt zuerst

Ausschreibungen verlangen EPDs und Nachhaltigkeitsdaten längst — wer sie nicht strukturiert liefert, fällt aus der Wertung.

Chargen und Werke

Gleiche Rezeptur, mehrere Werke, unterschiedliche Umweltprofile: Nachweise müssen zum konkreten Produkt passen, nicht zur Broschüre.

Was Passenta übernimmt

Dokumente am Produkt

DoP, EPD, Prüfzeugnisse und Zulassungen hängen strukturiert und mit Gültigkeit am Produkt — der Lückenreport zeigt fehlende Nachweise je Familie.

Ausschreibungsfähig

Architekten, Generalunternehmer und Zertifizierer erhalten gezielte Ansichten oder Auskunftspakete — ohne dass Sie Unterlagen einzeln zusammensuchen.

Vorprodukte einbinden

Zement, Stahl, Zuschläge, Additive: Vorlieferanten arbeiten per Link zu — die Datenkette bis zum Vormaterial bleibt nachvollziehbar.

Branchenprofil in Passenta verfügbar — Feldkatalog inklusive.

  • Signierte, unveränderliche Pass-Versionen
  • Lieferanten-Zuarbeit in allen 24 EU-Amtssprachen
  • Transparente Preise — ohne Vertriebsgespräch

Häufige Fragen

Wann kommt der Bauprodukten-Pass?

Die neue Bauprodukteverordnung ist beschlossen und führt den Pass ein; wirksam wird er schrittweise über Durchführungsrechtsakte und die neuen harmonisierten Normen je Produktfamilie. Ein einheitliches Stichdatum für alle Bauprodukte gibt es nicht.

Wie verhält sich der Pass zur Leistungserklärung?

Er baut darauf auf: Leistungserklärung und CE-Angaben werden digital bereitgestellt und um Umwelt- und Kreislaufinformationen ergänzt. Wer DoP- und EPD-Daten strukturiert führt, hat den Kern des Passes bereits.

Lohnt sich der Start vor den Durchführungsrechtsakten?

Ja — weil Ausschreibungen die Daten heute schon verlangen und die Nachweisbeschaffung bei Vorlieferanten Zeit kostet. Die Struktur von Passenta ist auf spätere Pass-Formate ausgelegt.

Bereit für den nächsten Schritt?

Starten Sie mit Ihren Produktdaten — oder testen Sie Passenta unverbindlich mit Beispieldaten.