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Der Batteriepass komplett: Pflichten, Inhalte, Fristen — und die Umsetzung mit Passenta

Stand: 23.7.2026

Der Batteriepass ist der erste digitale Produktpass, den die EU verbindlich vorschreibt — mit hartem Datum und auf der anspruchsvollsten Ebene: pro Einzelstück. Rechtsgrundlage ist die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 (Art. 77–78 mit Anhang XIII), nicht die ESPR — die Mechanik ist aber dieselbe, und was hier gebaut wird, ist die Blaupause für alle folgenden Produktgruppen.

Wer ist betroffen — und wer trägt die Pflicht?

Ab dem 18. Februar 2027 brauchen einen Batteriepass:

  • Elektrofahrzeug-Batterien (EV),
  • LMT-Batterien — leichte Verkehrsmittel wie E-Bikes, E-Scooter und Lastenräder,
  • Industriebatterien über 2 kWh — vom Gabelstapler-Akku bis zum stationären Speicher.

Verantwortlich ist der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in der EU in Verkehr bringt. Das ist häufig nicht der Zellhersteller:

  • Wer Batteriepacks importiert oder unter eigener Marke fertigen lässt, wird selbst zum verpflichteten Akteur — das betrifft viele Fahrrad- und Geräte-Hersteller mit Akkus aus Fernost.
  • Auch der Markt für Ersatz- und Austauschakkus ist erfasst: Wer sie einführt, schuldet den Pass.
  • Wer dagegen komplette Antriebssysteme etablierter Zulieferer verbaut, kann damit rechnen, dass deren Pässe mitgeliefert werden — muss es aber vertraglich sicherstellen.

Ein Sonderfall mit Zukunft: Bei Second-Life-Batterien (z. B. ausgediente EV-Batterien als stationäre Speicher) beginnt mit der Umwidmung ein neuer Pass, der auf den alten verweist.

Die Fristen im Überblick

TerminPflicht
seit 20.07.2026EU-Produktpass-Register online — Verifizierung als Wirtschaftsakteur möglich
18.02.2027Batteriepass Pflicht für EV-, LMT- und Industriebatterien über 2 kWh — pro Einzelstück, mit Registrierung vor dem Inverkehrbringen
18.08.2027Sorgfaltspflichten in der Batterie-Lieferkette (per Verordnung (EU) 2025/1561 um zwei Jahre verschoben)
18.08.2028Erklärung der Rezyklatanteile (Kobalt, Lithium, Nickel, Blei)
ab 2031Verbindliche Rezyklat-Mindestquoten

Der CO₂-Fußabdruck kommt gestaffelt dazu — zuerst für EV-Batterien (Erklärung, später Leistungsklassen), jeweils gekoppelt an die zugehörigen delegierten Rechtsakte der Kommission.

Was in den Pass muss

Anhang XIII der Verordnung definiert den Inhalt in Gruppen — mit unterschiedlicher Sichtbarkeit:

  • Öffentlich (für jeden per QR-Scan): Hersteller, Batterietyp und -modell, Herstellungsdatum und -ort, Gewicht, Kapazität, Chemie, gefährliche Stoffe, CO₂-Fußabdruck (sobald anwendbar), Rezyklatanteile, Informationen zu Sammlung und Rücknahme.
  • Für berechtigtes Interesse und Behörden: Demontage- und Sicherheitsinformationen, detaillierte Zusammensetzung, Prüf- und Konformitätsangaben, Sorgfaltspflichten-Bericht.
  • Für Eigentümer und unabhängige Akteure (Werkstätten, Prüfer, Second-Life-Betriebe): Zustands- und Lebensdauerdaten wie State of Health — Angaben, die über den Lebenszyklus aktualisiert werden müssen und den Restwert der Batterie bestimmen.

Genau diese Staffelung ist der Kern der Übung: Der Batteriepass ist kein statisches Datenblatt, sondern ein rollenbasiert zugänglicher, lebender Datensatz.

Die technischen Anforderungen

  • Eindeutige Kennung pro Einzelstück (UPI) als auflösbare HTTPS-Adresse — nach den harmonisierten Normen des Gremiums CEN/CENELEC JTC 24, maximal 50 Zeichen, in der Praxis als GS1 Digital Link.
  • QR-Code auf der Batterie (oder bei Platzmangel auf der Verpackung), der direkt zum Pass führt.
  • Registrierung im zentralen EU-Register vor dem Inverkehrbringen — das Register führt die Kennungen, nicht die Inhalte; die Einreichung läuft über strukturierte Dateien.
  • Verfügbarkeit über die gesamte Lebensdauer der Batterie — auch wenn der Hersteller den Anbieter wechselt oder vom Markt geht.
  • Datenattribute nach Standard: Die DIN DKE SPEC 99100 präzisiert die Anhang-XIII-Angaben als konkretes Datenmodell; die europäischen Produktpass-Normen sind seit 2026 harmonisiert und kostenfrei einsehbar.

Warum die Umsetzung operativ anspruchsvoll ist

Auf dem Papier ist der Batteriepass eine Datenliste. In der Praxis sind es vier Dauerbaustellen: Die Datenbeschaffung reicht bis zum Zelllieferanten (Chemie, CO₂-Werte, Rezyklatanteile — Angaben, die nur die Lieferkette liefern kann). Die Serialisierung muss im Produktionstakt funktionieren: Jedes Einzelstück braucht Kennung, QR und Registereintrag, bevor es das Werk verlässt. Die Aktualisierungspflichten (State of Health, Reparaturen, Umwidmung) laufen über Jahre. Und die Registereinreichung ist ein wiederkehrender Verwaltungsprozess in Dateipaketen — bei zehntausenden Batterien im Jahr kein Nebenbei-Job.

So deckt Passenta die Pflichten ab

Passenta ist dafür gebaut, genau diese vier Baustellen zu einem laufenden System zu machen:

  • Batterien-Schema nach Anhang XIII: Die Pflichtangaben sind als geführte Checkliste hinterlegt — inklusive der Weichen je Batterietyp (EV, LMT, Industrie), sodass nur abgefragt wird, was für das konkrete Produkt gilt.
  • Einzelstück-Pässe im Produktionstakt: Seriennummern kommen per CSV-Import oder Schnittstelle aus der Produktion; jedes Stück erhält automatisch Pass, registerkonforme Kennung und QR-Code — einzeln oder als Etiketten-Paket für die Linie.
  • Lieferkette eingebaut: Zellhersteller und Vorlieferanten liefern ihre Angaben über strukturierte Abfrage-Links zu — ohne eigene Software, mit Freigabe durch Sie, bevor etwas im Pass erscheint. Die Lieferkettenangaben liegen auf der Zugriffsebene für Behörden.
  • Sichtbarkeiten nach Verordnung: Öffentlich, Behörde, Werkstatt/Servicepartner und Eigentümer sind als Zugriffsebenen angelegt — die Anhang-XIII-Staffelung wird konfiguriert, nicht programmiert.
  • Lebende Daten: Werkstätten und Prüfer erfassen Zustandsdaten und Ereignisse über eigene Zugangslinks direkt am Pass; jede veröffentlichte Fassung ist versioniert und kryptografisch signiert — Änderungen bleiben erkennbar.
  • EU-Register erledigt: Kennungen entstehen im Registerformat, die Einreichungsdateien werden automatisch gebündelt, der Registrierungsstand jeder Einheit bleibt nachverfolgbar. Die einmalige Verifizierung als Wirtschaftsakteur begleitet Passenta bis zum Abschluss; die laufende Registrierung übernimmt Passenta im Auftrag — auf Wunsch mit Etikettenfreigabe erst nach bestätigter Registrierung.
  • Fristen im Blick: Ablaufende Nachweise und kommende Pflichten (Rezyklat-Erklärung, CO₂-Staffel) erscheinen im Fristen-Radar, bevor sie kritisch werden.
  • Datenhaltung in der EU, ausgerichtet an den harmonisierten Produktpass-Normen.

Der realistische Fahrplan bis Februar 2027

  1. Jetzt: Klären, für welche Batterien Sie der verpflichtete Akteur sind (Eigenmarke? Import? Ersatzakkus?). Verifizierung als Wirtschaftsakteur im EU-Register anstoßen — der formale Schritt mit qualifizierter Signatur, dessen Details über Annahme oder Ablehnung entscheiden.
  2. Zweites Halbjahr 2026: Datenlage herstellen — Anhang-XIII-Angaben zusammentragen, Zelllieferanten strukturiert abfragen, Seriennummern-Prozess mit der Produktion festlegen. Das ist der zeitkritische Teil.
  3. Bis Anfang 2027: Pässe befüllen, Probelauf mit Testdaten im Register, Etikettenprozess testen.
  4. Ab 18. Februar 2027: Jede neue Batterie verlässt das Werk mit Pass, QR und bestätigter Registrierung — als Automatismus, nicht als Projekt.

Quellen


Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung — welche Pflichten im Einzelfall gelten, hängt von Batterietyp und Rolle in der Lieferkette ab.

Alle Beiträge dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung.

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