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Das EU-Produktpass-Register ist online — was es kann und was noch nicht

Updated: 7/22/2026

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Seit dem 20. Juli 2026 ist das zentrale Produktpass-Register der EU-Kommission online. Es ist die Stelle, bei der künftig jede Pass-Kennung (UPI) hinterlegt wird, bevor ein registrierungspflichtiges Produkt in Verkehr geht. Grundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778.

Was jetzt schon geht

  • Organisation anlegen und verifizieren: EU-Login, Unternehmenskennung, qualifiziert signierte Erklärung — der komplette Verifizierungsprozess ist offen (siehe unseren Schritt-für-Schritt-Leitfaden).
  • Testumgebung nutzen: Ein separates Testsystem erlaubt es, Abläufe gefahrlos zu üben.
  • Formate vorbereiten: Die Dateieinreichung ist spezifiziert — JSON oder XML, bis zu 100 Pässe pro Datei, UPI als HTTPS-Adresse mit maximal 50 Zeichen.

Was noch nicht geht

Die eigentliche Registrierung von Pässen ist noch nicht freigeschaltet — die EU ergänzt derzeit noch Bausteine wie den semantischen Katalog. Das Register startet außerdem bewusst schmal: Zunächst geht es ausschließlich um Batterien auf Einzelstück-Ebene; weitere Produktgruppen folgen mit ihren delegierten Rechtsakten.

Einordnung

Für Batteriehersteller ist der Fahrplan damit klar: 2026 verifizieren und Formate testen, 2027 registrieren — die Pflicht greift am 18. Februar 2027. Für alle anderen Branchen ist das Register ein Blick in die Zukunft: Die Mechanik (UPI, Verifizierung, Dateieinreichung) wird für alle Produktgruppen dieselbe sein. Wer seine Produktdaten heute schon so führt, dass Kennungen und Nachweise exportfähig sind, wird die Registrierung später als Formsache erleben.


Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.

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