Ins EU-Register: Anmeldung und Verifizierung Schritt für Schritt
Updated: 7/22/2026
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Das EU-Produktpass-Register ist seit dem 20. Juli 2026 online. Bevor ein Unternehmen dort Pässe registrieren kann, muss es sich als Wirtschaftsakteur verifizieren. Der Prozess ist machbar, hat aber einige Stolpersteine. So läuft er ab:
Schritt 1: EU-Login anlegen
Das Register nutzt EU-Login, das zentrale Anmeldesystem der EU-Kommission. Konto mit der geschäftlichen E-Mail-Adresse anlegen und die Zwei-Faktor-Authentifizierung einrichten (App oder Sicherheitsschlüssel) — ohne zweiten Faktor geht es nicht weiter.
Schritt 2: Organisation anmelden
Im Register die eigene Organisation anlegen: Firmendaten, Anschrift und eine Kennung des Unternehmens. Zur Auswahl stehen mehrere Kennungstypen — praktikabel ist für deutsche Unternehmen die Steuernummer (TIN); auch EORI oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sind möglich.
Schritt 3: Erklärung signieren
Das Register erstellt eine Verifizierungserklärung als PDF. Diese muss qualifiziert elektronisch signiert werden:
- Einzelunternehmer/natürliche Person: qualifizierte elektronische Signatur (QES) — in Deutschland z. B. über Anbieter, die mit dem Personalausweis und der AusweisApp arbeiten
- Juristische Person (GmbH, AG …): qualifiziertes elektronisches Siegel (QSeal) oder QES der vertretungsberechtigten Person
Schritt 4: Prüfung abwarten
Nach dem Hochladen prüft die Kommission die Erklärung. Die Verifizierung gilt maximal drei Jahre, danach ist sie zu erneuern.
Gut zu wissen
- Es gibt eine Testumgebung, in der sich der komplette Ablauf gefahrlos üben lässt — auch dort ist eine signierte Erklärung nötig.
- Die Verordnung erlaubt, dass verifizierte Dienstleister die Registrierung im Auftrag des Herstellers übernehmen (Art. 19 Abs. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778).
- Aktuell nimmt das Register Batterien auf; die eigentliche Pass-Registrierung wird von der EU schrittweise freigeschaltet.
Passenta bereitet die Registrierung vor: Die Sammeldatei mit allen Pass-Kennungen im Registerformat lässt sich direkt aus dem System exportieren.
Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.
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