Wann wird der Produktpass Pflicht? Der Fahrplan
Updated: 7/22/2026
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Die Pflicht zum digitalen Produktpass kommt nicht auf einen Schlag, sondern in Wellen. Die wichtigsten Termine:
| Termin | Was passiert |
|---|---|
| 18.07.2024 | ESPR (Verordnung (EU) 2024/1781) in Kraft |
| April 2025 | Erster ESPR-Arbeitsplan: Produktgruppen mit Priorität benannt |
| 20.01.2027 | Neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt — u. a. digitale Betriebsanleitung zulässig |
| 18.02.2027 | Batteriepass Pflicht für LMT-, Elektrofahrzeug- und Industriebatterien über 2 kWh |
| 2026/2027 | EU-Produktpass-Register in Betrieb (seit 20.07.2026 online, zunächst für Batterien) |
| 2027/2028 | Erste delegierte ESPR-Rechtsakte erwartet (u. a. Textilien) |
| ca. 18 Monate später | Anwendungsbeginn der jeweiligen Produktgruppe |
Was heißt das für die Planung?
Batteriehersteller und Hersteller batteriebetriebener Geräte mit Industriebatterien haben eine harte Frist: 18. Februar 2027. Ab dann braucht jede betroffene Batterie einen Einzelstück-Pass, dessen Kennung im EU-Register hinterlegt ist.
Alle anderen Branchen haben Vorlauf — aber keinen Grund zu warten. Die Erfahrung aus jeder Regulierung (REACH, CE, Lieferkettengesetz) zeigt: Der Aufwand steckt nicht im Veröffentlichen des Passes, sondern im Zusammentragen der Daten und Nachweise aus dem eigenen Haus und der Lieferkette. Wer damit erst nach dem delegierten Rechtsakt beginnt, verbraucht die 18 Monate Übergangsfrist für Grundlagenarbeit.
Ein realistischer Fahrplan für Hersteller: jetzt Dokumentation zentralisieren und Lücken schließen, Lieferantendaten strukturiert einsammeln, Produktkennungen (GTIN) klären — und den Pass dann veröffentlichen, wenn die Produktregeln final sind.
Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.
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