Der digitale Produktpass in 5 Minuten
Stand: 22.7.2026
Der digitale Produktpass (DPP) ist ein strukturierter Datensatz zu einem Produkt, der über einen Datenträger am Produkt — in der Regel einen QR-Code — abrufbar ist. Er begleitet das Produkt über den gesamten Lebenszyklus: von der Herstellung über Nutzung und Reparatur bis zum Recycling.
Warum gibt es ihn?
Die EU will mit dem Produktpass zwei Dinge erreichen: Transparenz (Käufer, Behörden und Recycler sehen, woraus ein Produkt besteht und wie es zu warten ist) und Kreislaufwirtschaft (Produkte länger nutzen, besser reparieren, sauberer recyceln). Rechtsgrundlage ist die Ökodesign-Verordnung ESPR — Verordnung (EU) 2024/1781 — sowie für Batterien die Batterieverordnung (EU) 2023/1542.
Was steht im Pass?
Je nach Produktgruppe unterschiedlich viel. Typische Inhalte:
- Identifikation: Hersteller, Modell, Kennungen (z. B. GTIN), Warennummer
- Materialien und Inhaltsstoffe, besorgniserregende Stoffe
- Konformität: Erklärungen, Prüfnachweise, Normenbezug
- Nutzung: Anleitung, Wartung, Ersatzteile, Reparaturhinweise
- Kreislauf: Zerlegbarkeit, Rücknahme, Recyclinganteile
Wichtig: Nicht alles ist öffentlich. Der Pass kennt Zugriffsebenen — manche Angaben sehen alle, andere nur Behörden oder Werkstätten.
Wer ist zuerst dran?
Den Anfang machen Batterien (Pflicht ab 18. Februar 2027). Danach folgen schrittweise weitere Produktgruppen über delegierte Rechtsakte der ESPR — unter den ersten Kandidaten: Textilien, Möbel, Reifen, Stahl und Aluminium. Wer heute schon sauber dokumentiert, muss später nur noch veröffentlichen statt nachzuarbeiten.
Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.
Alle Beiträge dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung.