Die ESPR verständlich erklärt
Stand: 22.7.2026
Die ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, Verordnung (EU) 2024/1781) ist seit dem 18. Juli 2024 in Kraft. Sie löst die alte Ökodesign-Richtlinie ab und erweitert sie von Energieprodukten auf nahezu alle physischen Waren im EU-Binnenmarkt.
Das Prinzip: Rahmen plus Produktregeln
Die ESPR selbst schreibt noch keinem Hersteller einen Produktpass vor. Sie ist ein Rahmenwerk: Für jede Produktgruppe erlässt die EU-Kommission einen delegierten Rechtsakt, der konkret festlegt, welche Anforderungen gelten — darunter, welche Daten in den digitalen Produktpass gehören, wer sie sehen darf und ab wann die Pflicht greift. Zwischen Rechtsakt und Anwendungsbeginn liegen üblicherweise etwa 18 Monate Übergangsfrist.
Wen trifft es?
Verpflichtet ist der Wirtschaftsakteur, der das Produkt in der EU in Verkehr bringt — der Hersteller, bei Importware der Importeur. Auch Händler haben Mitwirkungspflichten. Die Unternehmensgröße spielt für die Pflicht grundsätzlich keine Rolle; für kleine und mittlere Unternehmen sind Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen, keine Ausnahmen.
Was verlangt die ESPR neben dem Pass?
- Ökodesign-Anforderungen (Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Rezyklatanteile, CO₂-Fußabdruck — je nach Produktgruppe)
- ein Vernichtungsverbot für unverkaufte Verbraucherprodukte, zuerst für Textilien und Schuhe
- Transparenz über besorgniserregende Stoffe entlang der Lieferkette
Der Zeitplan
Der erste Arbeitsplan der Kommission (April 2025) benennt die Produktgruppen mit Priorität — darunter Textilien, Möbel, Reifen sowie Stahl und Aluminium als Zwischenprodukte. Die ersten delegierten Rechtsakte werden 2027/2028 erwartet. Details im Beitrag Wann wird der Produktpass Pflicht?.
Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.
Alle Beiträge dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung.